Erziehungsgeld
Für Geburten ab dem 1. Januar 2007 ist das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes getreten. Für Eltern, deren Kinder noch vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, gilt Folgendes:
Mütter oder Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten Erziehungsgeld.
Eltern können wählen zwischen dem Regelbetrag von 300 Euro monatlich bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes und dem Budget-Angebot von 450 Euro monatlich bis zum Ende des 1. Lebensjahres des Kindes. Das Erziehungsgeld wird einkommensabhängig gemindert.
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