Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz der Gesellschaft. Deshalb gelten für Schwangere und junge Mütter besondere Mutterschutzvorschriften am Arbeitsplatz. So bestehen ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot vor und ein absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt.
Mit der Mutterschaft verbunden sind zugleich besondere Leistungen wie die Freistellung der Schwangeren von der Arbeit für alle Vorsorgeuntersuchungen, die Befreiung von der Praxisgebühr oder auch das Mutterschaftsgeld.
Für Frauen in besonderen Lebenslagen wie Sozialhilfebezug, bevorstehende Mehrlingsgeburt, aber auch für schwangere Studentinnen gelten besondere Regelungen.
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