Kindergeld
für das erste und zweite Kind monatlich 164 Euro
für das dritte Kind monatlich 170 Euro
für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 195 Euro
Kindergeld gibt es grundsätzlich
für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr,
für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung. Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 Euro im Jahr.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
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